Archiv des Autors: Stephan Reyes Ozuna
Die Wählergemeinschaft wünscht ein frohes neues Jahr
Da ist er nun, der erste Jahreswechsel in dieser Wahlperiode. Neben den üblichen Feierlichkeiten und Änderungen hat dieser Jahreswechsel auch noch eine weitere markante Bedeutung für Sievershütten.
Denn mit dem Wechsel in das Jahr 2024 rücken wir wieder ein Haushaltsjahr ohne Abschluss weiter.
Die Amtsverwaltung arbeitet derzeit unter Hochdruck, um den Rückstand aufzuholen und hat sich auch bereits bis an das Jahr 2021 herangearbeitet. Wir sind, wie schon so oft, guter Dinge, dass wir zeitnah endlich wieder Projekte anstoßen können. Daher gilt unser Dank natürlich auch den Mitarbeitern der Amtsverwaltung, die unermüdlich an den Haushalten sitzen und an ihnen arbeiten.
Denn eines ist klar. Viele Mitarbeiter im Amt Kisdorf sind neu eingestellt und haben persönlich keine Schuld an der misslichen Lage. Sie versuchen gerade für uns und für die Amtsverwaltung den Karren aus dem Schlamm zu ziehen. Es zeugt von einer guten Arbeitseinstellung und einem guten Arbeitsumfeld, wenn man nicht den Kopf einzieht, sich nicht beruflich anderswo orientiert und sich dennoch jeden Tag den Herausforderungen auf der Arbeit stellt. Dies wird nicht gerade durch die Meckerköpfe erleichtert, die ständig in den Ausschüssen und danach am Tresen nörgeln. Vielleicht schaffen wir es ja, diese Stammtisch/Tresen-Mentalität abzulegen und im Jahr 2024 wieder gemeinsam durchzustarten.
Nur gemeinsam können wir etwas bewegen. Ohne die Wählerstimmen haben wir als WGS keinen Einfluss in den Ausschüssen und ohne Amtsverwaltung können wir die Themen, für die wir gewählt wurden, nicht umsetzen. Daher ist es zwingend erforderlich, geschlossen den Herausforderungen der nächsten Jahre entgegenzustehen.
In diesem vielen Dank für Ihr/Euer bisheriges Vertrauen und frohes neues Jahr 2024.
Bericht zur Sitzung des 3. Bauausschusses
Die Tagesordnung der Bauausschusssitzung war gut gefüllt mit wichtigen Tagesordnungspunkten. Wie bereits angekündigt, konnte der Bebauungsplan Nr. 8 „Buschkoppel 2“ sowie die dazugehörige 8. Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss an die Gemeindevertretungsversammlung übergeben werden.
Was uns besonders freut, ist, dass dies einstimmig geschah.
Leider mussten wir auch einen erheblichen Rückschlag bei der Finalisierung des städtebaulichen Vertrages hinnehmen. Die Mitglieder des Bauausschusses sind mit der Kenntnis und der Tischvorlage in die Beratung gegangen, dass alle strittigen Punkte des Vertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Amtsverwaltung geklärt wurden. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass der Vertragsbestandteil, der das Vorhaben schon seit längerem ausbremst, nicht rechtssicher abgeschlossen wurde und daher der Vertrag nicht beschlossen werden konnte. Besonders bitter: Anscheinend war dieser Sachverhalt einzelnen Personen schon vor der Sitzung bekannt gewesen und bremst das Vorhaben erneut aus.
Die direkte Folge ist, dass der Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplanänderung ohne vertragliche Grundlage nicht in die Auslegung gehen können. Auch, wenn alle Beteiligten dies wollen und ein Baustart in 2024 begrüßen würden.
Des Weiteren hat der Bauausschuss sich offen für Freiflächen-PV Anlagen gezeigt, wobei im Haushalt 2024 die benötigten Haushaltsmittel für eine Potenzialflächenanalyse eingestellt werden sollen.
Neben der häuslichen Weihnachtsvorbereitung wird es erforderlich sein, Lösungswege für den Vertragsentwurf zu erarbeiten. Offiziell hat sich der Bauausschuss in die Weihnachtspause verabschiedet, die Arbeiten und Abstimmungen laufen jedoch ungebremst im Hintergrund weiter.
Einladung zur 3. öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 27.11.2023
Einladung zur Gemeindevertretersitzung am 25.10.2023
Volkstrauertag am Sonntag, den 19. November 2023
Die Kranzniederlegung findet am 19.11.2023 um 12:00 Uhr am Dorfteich statt.
Bauausschusssitzung am 16.10.2023 Protokoll
Leider haben wir es nicht geschafft, die Einladung zur letzten Bauausschusssitzung rechtzeitig online zu stellen. Daher erhalten Sie nachfolgend das Protokoll der Sitzung.
Auf zu neuen Ufern: Wasserversorgung in unserer Gemeinde im Umbruch
Zugegeben, ich wohne erst seit 2013 in Sievershütten und bin seit 2018 in der Gemeindepolitik tätig. Jedoch ist die Diskussion über die Wasserversorgung in Sievershütten mindestens genauso alt und zeigte sich auch, auf einer eigens veranstalteten Einwohnerversammlung am 27.09.2018. Die damalige Gemeindevertretung hat die lang anhaltenden Beschwerden über die Wasserhärte (ugs. Kalkhaltigkeit) zum Anlass genommen, eine Einwohnerversammlung einzuberufen und Herrn Stoll vom „Geologischen Büro Dipl.-Geol. Joachim Stoll“ einzuladen, der als Dienstleister für den Eigenbetrieb „Wasserwerk im Amt Itzstedt“ tätig ist.
Im Zuge dieses Referates wurden Sachverhalte und Zusammenhänge in der Trinkwassergewinnung und Geologie aufgezeigt sowie Fragen beantwortet.
Jedoch konnte das Problem mit der hohen „Kalkhaltigkeit“ und den damit verbundenen Auswirkungen in den heimischen Küchen und Bädern nicht behoben werden.
Im Anschluss an den Vortrag ergibt sich eine Diskussion auch darüber, inwieweit eine Reduktion des Kalkgehaltes des Wassers möglich wäre. Eine Wasseraufbereitung, z. B. um einen niedrigeren Kalkgehalt zu erreichen, könnte zentral eingerichtet werden. Die hierbei anfallenden Investitions- und Betriebskosten müssten berücksichtigt werden. Eine genaue Auflistung der Inhaltsstoffe des Wassers ist
Protokoll der Einwohnerversammlung vom 27.09.2018 TOP 3
auf der Internetseite der Wasserwerke einsehbar.
Daher hat die Wählergemeinschaft Sievershütten seit längerem den Werdegang der Wasserversorgung über den Eigenbetrieb „Wasserwerk im Amt Itzstedt“ nachverfolgt und hinterfragt. Schließlich bringt der direkte, subjektive Vergleich mit dem Kaltenkirchener Wasser klar das Ergebnis, dass dieses deutlich „kalkärmer“ ist.
Wir, die WGS, haben uns mit den regelmäßigen Aussagen der bisherigen politischen Vertreter „haben wir schon immer so gemacht“ und „das war der Wille der alten Gemeindevertretung“ nicht abgefunden.
So kam es, dass wir Kontakt zu den Stadtwerken Kaltenkirchen respektive mit dem Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen Henstedt-Ulzburg aufgenommen haben. Grund für die Kontaktaufnahme war eben diese Hinterfragung von eingefahrenen Ansichten und Annahmen.
So kam es, dass wir bei den Stadtwerken / beim Zweckverband grundsätzlich auf offene Ohren gestoßen sind, was eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft bedeutet.
Die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen Sievershütten seine Wasserversorgung ändern wird, steht noch aus. Hierfür wurde nun im weiteren Schritt die Amtsverwaltung eingebunden, die den Auftrag hat, die Rahmenbedingungen abzustimmen und erste Gespräche zu führen, mit deren Ergebnis wir auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen können.
Die ersten Gespräche sind für November 2023 angesetzt.
Was bedeutet dies jetzt?
Wie bereits oben beschrieben, ist nach subjektiven Empfinden das Trinkwasser aus Kaltenkirchen deutlich weicher als das Trinkwasser vom Eigenbetrieb „Wasserwerk im Amt Itzstedt“, was sich auch bei jedem zu Hause bemerkbar macht.
Das Trinkwasser aus Kaltenkirchen kostet derzeit (alles Nettopreise) 1,58 €/m³, mit einer zusätzlichen Grundgebühr von 3,00 €/Monat. Das Wasser aus Itzstedt kostet den Sievershüttener Bürger derzeit 1,77 €/m³, jedoch ohne Grundgebühr.
Im Rahmen dieser Betrachtung und der Aufarbeitung der Haushalte ist aufgefallen, dass Sievershütten jahrzehntelang verpasst hat, eine Grundgebühr zu erheben, was zur Folge hatte, dass die Unterhaltungs- und Neubaukosten des Sievershüttener Trinkwassernetzes aus dem normalen Gemeindehaushalt bezahlt wurde und so das Geld für andere, wichtige Maßnahmen fehlte. Aus diesem Aspekt, und auch aus anderen Verpflichtungen hinsichtlich Kredite und Zuschüsse, muss die Gemeinde diese Gebühr in Zukunft erheben, weshalb sich der Kostenvorteil zum Kaltenkirchener Trinkwasser ausgleicht.
Zusätzlich wird die Verwaltung entlastet, da die Unterhaltung des Trinkwassernetzes durch dessen Verkauf an die Stadtwerke Kaltenkirchen respektive den Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen Henstedt-Ulzburg abgegeben wird und dort auch die Gebührenbescheide erstellt werden.
Abhängig von den Gesprächen zwischen Amtsverwaltung und Stadtwerken, wird es eine Einwohnerversammlung geben, auf der detailliertere Informationen vermittelt werden und auch auf offene Fragen eingegangen wird.
Austausch Wasserzähler
In den Gemeinden Oersdorf, Sievershütten und Wakendorf II müssen in diesem Jahr ein Teil der Wasserzähler gewechselt werden, da die Eichpflicht abgelaufen ist.
Das Amt Kisdorf hat mit dem Dienstleister abgesprochen, dass in der 44. KW, also ab 30.10.2023, mit dem Tausch begonnen werden kann.
Die betroffenen Eigentümer werden durch ein Anschreiben über den genauen Wechseltermin informiert.