Nachdem die Gemeindevertretung von Sievershütten einen 3-Punkte-Plan beschlossen hat, hat die Interessengemeinschaft einer Fristverlängerung zur Durchführung des Bürgerentscheides von 3 Monaten auf 6 Monate zugestimmt.
Zentrales Ziel dieses 3-Punkte-Planes und der Fristverlängerung war die Durchführung eines Bodengutachtens zur Klärung der Planungsgrundlage. Dieses Bodengutachten sollte Klarheit in Bezug auf den pH-Wert des Bodens und des Wasserstandes im Erdreich geben. Da im Zuge der Antragsstellung eines Ruheforstes ebenfalls ein Bodengutachten gefordert wird, ist die Durchführung eines Bodengutachtens ersteinmal nichts ungewöhnliches.
Nun kam allerdings alles anders als gedacht. Der Waldbesitzer Hans-Burkhard Fallmeier hat sich nach offiziellen Angaben unseres Bürgermeisters dazu entschlossen, seine Pläne zu verwerfen und keinen Ruheforst in Sievershütten zu errichten. (vgl. Online Kieler Nachrichten vom 22.08.2020). Somit würde auch kein Bürgerentscheid stattfinden.
Allerdings hat die Gemeindevertretung in Ihrem 3-Punkte-Plan Herrn Fallmeier bis zum 15.09.2020 Zeit gegeben ein Bodengutachten vorzulegen. Erst mit verstreichen dieses Tages wird endgültig klar sein, dass es in Sievershütten keinen Ruheforst geben wird.
Der Sievershüttener Wald wird dann wahrscheinlich in gesamter Fläche als Wirtschaftswald weiter bewirtschaftet werden. Sollte doch noch der Ruheforst entstehen, würde nur der Teil des Waldes bewirtschaftet werden, der nicht als Ruheforst ausgewiesen wird.