In der gestrigen Sitzung der Gemeindevertretung, ging es schwerpunktmäßig um das Thema Ruheforst.
Nachdem der Landrat des Kreises Segeberg das Bürgerbegehren der Interessengemeinschaft Sievershütten (IGS) für zulässig erklärt hatte, hätte es in den nächsten 3 Monaten zu einer Abstimmung mit der Fragestellung: „Sind Sie gegen die Einrichtung eines Bestattungswaldes in Sievershütten?“ kommen müssen.
Unter den damit gegebenen Umständen wie Zeitdruck (Wahlvorbereitung unter Einhaltung der Fristen für die Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen), Urlaubszeit, unzureichende konkrete Informationen zur Bodenbeschaffenheit in Bezug auf Eignung für Urnenbestattungen im betreffenden Waldgebiet, hätte es sowohl nach Meinung der Gemeindevertretung als auch der IGS keine hinreichende sachlich neutrale Basis für die Abstimmung gegeben.
Auch wenn das Thema Ruheforst inzwischen zu einer emotional diskutierten Angelegenheit geworden ist, möchte letztlich niemand die Verhinderung oder Entstehung um jeden Preis, wie auf der gestrigen Sitzung festgestellt werden konnte.
Nachdem die 3 gewählten wortführenden Vertreter der Interessengemeinschaft (IGS) ihre Bedenken, die aktuell auf eine Ablehnung des Ruheforstes hinwirken, dargelegt hatten, konnte nach dem Beschuss der GV, der Zielsetzung des Bürgerbegehrens beizutreten, falls erforderliche Informationen nicht in einer ausgemachten Frist erbracht werden können, eine Fristverlängerung für die Bürger-Abstimmung erreicht werden.
Ziel ist es innerhalb einer gesetzten Frist (15.9.2020) ein Bodengutachten über die Eignung des Waldbodens für Urnenbestattungen im für den Ruheforst vorgesehenen Gebiet zu erhalten. Sollte dieses nicht erbracht werden oder sich herausstellen, dass der Waldboden nicht unbedenklich geeignet ist, wird es keinen Bestattungswald in Sievershütten geben.